Impressum & Disclaimer

I Allgemeines

1.) Zu "diesem Angebot" zählen alle Seiten, die zu www.rhein-main-bus.com  gehören. 2.) Sie und ihre Daten/Informationen/Abbildungen etc. (="Daten") sind gedankliches und schriftliches Eigentum deren Webmasters. Nutzer dürfen die "Daten" dieses Angebots ohne die der Richtigkeit betreffenden Gewähr zur Weiterverarbeitung nutzen unter der Voraussetzung, dass sie diese Website als Quelle angeben und den Daten-Einsatz dem Webmaster anzeigen, indem sie mit ihm per e-mail Kontakt aufnehmen. 3.) Sollten Firmen oder Privatpersonen mit ihren Nennungen, Erwähnungen, Links oder Bildern/Fahrzeugen auf diesen meinen Seiten NICHT einverstanden sein, bitte ich diese mit mir Kontakt (siehe VII) aufzunehmen um das Verhältnis zu bereinigen. 4.) Alle genannten Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erfasst, geordnet elektrodatentechnisch verarbeitet und gespeichert worden. Im Übrigen finden die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (Urhrg) ihre Geltung. 5.) Diese Seiten sind ein rein privates Angebot und haben keinerlei Geschäftsverhältnis mit gewerblichen Firmen oder anderen Unternehmen. 6.) Der Autor dieser Seiten übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, die aus der Nutzung von auf diesen Seiten genannten Links resultieren und distanziert sich von deren Seiten-Inhalten. 7.) Alle Rechte dem Autor vorbehalten.  

II Inhalt des Internetangebots

Das hier veröffentlichte Material stammt, soweit nicht anders angegeben, vom Autor dieser Internetpräsenz und unterliegt seinem Copyright oder dem der angegebenen Person(en). Die Fotos und Listen dienen ausschließlich dem privaten Gebrauch und dem Austausch unter Nahverkehrsfreunden. Die Speicherung der Fotos und Daten für reine Hobbyzwecke ist ausdrücklich erlaubt, eine weitergehende Veröffentlichung der Fotos in Medien jeglicher Art ist jedoch untersagt und nur mit einer schriftlichen Zusage des jeweiligen Autors genehmigt. Die Daten in der Fuhrparkliste unterliegen dem Copyright der entsprechenden Verkehrgesellschaft, auch dann, wenn sie von Privatpersonen erstellt wurden. Demnach darf die Liste komplett oder auszugsweise immer und überall veröffentlicht werden. Ausnahmen hiervon bilden alle Daten, die nur durch das Betreten des Fahrzeugs oder durch das Hineinschauen ins Fahrzeuginnere ermittelt werden können (z.B. alle 17 Stellen der Fahrgestellnummer, die Motornummer und das genaue Erstzulassungsdatum). Diese besonderen Daten dürfen nur nach einer Genehmigung der jeweiligen Verkehrsgesellschaft veröffentlicht werden. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

III Fotos - Rechtliche Grundlagen

Bezug auf Fotos von Öffentlichen Verkehrsmitteln: Fotografieren auf öffentlichem Gelände ist gemäß dem "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie", Art.2 Abs.1 und Art.5 grundsätzlich erlaubt, eine Einschränkung kann gemäß Art.2 Abs.2 nur durch Gesetz erfolgen. Ein solches Gesetz existiert nicht. Auch die Ansicht, Fahrer(in), Fahrgäste oder Umstehende hätten ein Anrecht auf das eigene Bild oder könnten das Fotografieren untersagen ist unrichtig.

Auszug aus dem Grundgesetz:

§ 22 (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür dass er sich Abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 22 (Ausnahmen zu § 22) (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder Ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung oder Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 23 (Ausnahmen im öffentlichen Interesse) Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und Öffentlich zur Schau gestellt werden.

§ 33 (Strafvorschrift) (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 59 (Werke an öffentlichen Plätzen) (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckten sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

§ 68 (Lichtbildwerke) Das Urheberrecht an Lichtbildwerken erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes, jedoch bereits fünfundzwanzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist.

Hiernach sind die auf den Bus- und Bahnfotos befindlichen Personen nur als "Beiwerk" oder "Staffage" anzusehen. Demnach darf jeder ungehindert Busse und Bahnen fotografieren, solange er sich auf öffentlichem Grund befindet.

Straftaten gegen die Landesverteidigung (Strafgesetzbuch): § 109g StGB stellt eine wichtige Strafbestimmung für Fotografen dar. Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung anfertigt, oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen lässt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Anfertigen von Luftbildaufnahmen in diesem Zusammenhang wird nach § 109g Absatz 2 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass der Betreffende gewusst haben muss, dass er die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Die Weitergabe von Abbildungen oder angefertigten Beschreibungen im Sinne dieses Tatbestandes ist dann strafbar, wenn die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeigeführt wurde. Die Strafe beträgt dann Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Wenn jedoch der Fotograf mit Zustimmung der zuständigen Behörde fotografiert hat, kann er nicht bestraft werden (§ 109g Abs. 4 StGB).

IV Links

Das Landgericht Hamburg hat am 12. Mai 1998 per Urteil entschieden, dass der Ersteller eines Links ggf. die Inhalte der verlinkten Seite mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Deshalb distanziert sich www.rhein-main-bus.com hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller auf dieser Homepage verlinkten Seiten und weist ausdrücklich darauf hin, dass für deren Inhalte und Rechtmäßigkeit ausschließlich die betreffenden Betreiber bzw. Autoren verantwortlich sind. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Site angebrachten Links, sowie Gästebucheinträge.

V Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Bitte beachten Sie für entsprechende Hinweise und Informationen unter den Bestimmungen der DSGVO unsere gesonderte Datenschutzerklärung, welchen Sie über die Fußzeile erreichen.

VI Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

VII Anbieterinformation gem. §5 TMG

Anbieter dieses Angebots i.S. o.g. Gesetzes ist

Tobias Herr, Pfortenstraße 29, D-63533 Mainhausen 1

VIII Kontakt

Wir sind über die Menüpunkte "Kontakt" und "Gästebuch" der Navigationsleiste erreichbar. Wenn Sie uns eine e-mail zukommen lassen möchten richten Sie diese bitte an kontakt@rhein-main-bus.com.

IX Copyright

© 2009-2012 RHEIN-MAIN-BUS.de.VU - © 2015-2018 www.rhein-main-bus.com


© 2009-2012 RHEIN-MAIN-BUS.de.VU - © 2015-2018 www.rhein-main-bus.com

kontakt@rhein-main-bus.com